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EU Ökolandbau

Verschiebung abgesegnet

Die EU-Agrarminister stimmten heute einstimmig dafür, die Anwendung des neuen Biorechts um ein Jahr auf den 1. Januar 2022 zu verschieben. 

Veröffentlicht am
Bioland
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Nachdem in der vorvergangenen Woche bereits das Europaparlament grünes Licht gegeben hatte, stimmten am 19. Oktober auch die EU-Agrarminister bei ihrem Treffen in Luxemburg dem entsprechenden Kommissionsvorschlag zu. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, die derzeit den Vorsitz des Agrarrats innehat, begrüßte die Verschiebung ausdrücklich. Die Gespräche und Erläuterungen, dass der Zeitdruck den Ökobetrieben schade, hätten gefruchtet. Es sei wichtig, dass hier gründliche Vorbereitung vor übereilter Umsetzung gehe.

Aufschub dringend benötigt 

Laut dem Geschäftsführer des Bundes Ökologische Lebens­mittelwirtschaft (BÖLW), Peter Röhrig, wird der Aufschub dringend gebraucht, um die neuen Regelungen gut und gründlich aus­zuarbeiten:  

"Der Puffer hilft auch der Branche, die Höfe, die Läden sowie Mühlen, Bäckereien oder Molkereien planvoll an das neue Recht anzupassen. Ein solide ausgearbeitetes Biorecht bedeutet die Grundlage für den wichtigen Umbau von Europas Land- und Ernährungswirtschaft. Das 25 % Ökolandbauziel der EU Farm-to-Fork-Strategie können wir nur mit einem guten Biogrundgesetz erreichen. Und ohne Bio wird es nichts mit mehr Artenvielfalt, sauberem Wasser, Klimaschutz und artgerechter Tierhaltung in Europa."

Auch Österreich begrüßt Entscheidung

Auch in Österreich wurde die Entscheidung des Agrarrats ­begrüßt. Das Netzwerk der dortigen Biobauern, Bio Austria, teilt die Einschätzung des BÖLW. „Die Verschiebung gewährleistet, dass die noch ausstehenden Rechtsakte gewissenhaft aus­gearbeitet und von den Akteuren auch entsprechend umgesetzt werden können“, erklärte die Obfrau von Bio Austria, Gertraud Grabmann.

Die gesamte Branche werde zudem gegenwärtig durch die Corona-Pandemie vor große Herausforderungen gestellt. Die Forderungen nach einer Verschiebung waren erstmals im April lauter geworden und werden von einer großen Mehrheit der betroffenen Akteure mitgetragen. Die Europäische Kommission hatte Anfang September vorgeschlagen, das Inkrafttreten der neuen Regelungen um zwölf Monate zu verschieben.