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Schlachtung

Geflügelwirtschaft verzichtet auf Werkverträge

Berlin | Die deutsche Schlachtgeflügelwirtschaft will kurzfristig ab spätestens Anfang 2021 auf Werkverträge in der Schlachtung, Zerlegung und Verpackung verzichten, worauf sich die im Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG) organisierten Unternehmen verständigt haben.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Dringend erforderlich ist für die Branche indes das arbeitsrechtliche Instrument der Arbeitnehmerüberlassung: "Unsere Unternehmen sind auf eine gewisse Flexibilität bei der Zahl der Mitarbeiter zwingend angewiesen, um auf die Nachfragesituation des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) angemessen reagieren zu können", stellt ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke klar. "Es gibt einen klaren saisonalen Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften in den Schlachtereien. Wir brauchen die Arbeitnehmerüberlassung, um diesen Bedarf auffangen zu können." Um für mehr Sicherheit und Transparenz zu sorgen, wird die Dokumentation der Arbeitszeit der Leiharbeitnehmer durch eine verpflichtende digitale Zeiterfassung sichergestellt.
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