Aktionsplan Schwanzkupieren
Ein langer und schwerer Weg
Oft wird es trotz Einhaltung aller gesetzlichen Mindestanforderungen notwendig, aufgrund bestehender Schwanz- und Ohrenverletzungen den Mastschweinen die Schwänze zu kupieren. Daher müssen alle Einflussfaktoren und davon ausgehende Risiken auf die Caudophagie erkannt, abgestellt oder zumindest minimiert werden. 18 Thüringer Betriebe arbeiten in einem Pilotprojekt mit Partnern aus der Beratung und Wissenschaft zusammen, um langfristig mit unkupierten Tieren arbeiten zu können.
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Der "Aktionsplan zur Einhaltung der Rechtsvorschriften in Bezug auf das Schwänzekupieren beim Schwein" setzt in Deutschland ab 1. Januar 2019 neue Maßstäbe. Alle Schweinehalter, die weiterhin die Schwänze ihrer Schweine kupieren bzw. kupierte Schweine einstallen, müssen über die Einhaltung des gesetzlichen Mindeststandards hinaus Nachweise über Schwanz- und Ohrverletzungen liefern. Sollte es trotzdem notwendig sein, aufgrund bestehender Verletzungen die Schwänze zu kupieren, müssen Maßnahmen getroffen werden, um die Haltungsbedingungen und das Betriebsmanagement zu optimieren, um die Ursachen der Caudophagie (Schwanzbeißen) zu beseitigen. Dieser fortwährende Prozess muss umgesetzt werden, bis das Kupieren der Schwänze nicht mehr notwendig...
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