Urteil des OLG Stuttgart zum Eindringen von Tierrechtlern in einen Putenstall
Stalleinbrüche bleiben Hausfriedensbruch
Berlin | Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG) begrüßt ausdrücklich die aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart, wonach das Eindringen von Tierrechtlern in einen Putenstall als Hausfriedensbruch strafbar bleibt. "Wir freuen uns sehr über diese klare Entscheidung, die eindeutig festhält: Tierrechtler dürfen sich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen", bewertet ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke die OLG-Entscheidung, die sich in letzter Instanz mit dem nächtlichen Eindringen von Tierrechtlern in eine baden-württembergische Putenhaltung vom Mai 2015 befasst.
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Die Zurückweisung der Revision durch das Gericht lässt die Verurteilung der Tierrechtler wegen Hausfriedensbruchs gemäß § 123 Strafgesetzbuch rechtswirksam werden. Diese Entscheidung habe wichtige Signalwirkung und stärke die Position aller tierhaltenden Betriebe in Deutschland, so Ripke: "Es ist nunmehr höchstrichterlich festgehalten: Tierschutz ist eine Aufgabe, die von Tierhaltern, Gesetzgeber und Veterinärämtern wahrgenommen wird - und eben nicht von selbst ernannten Tierrechtlern. Für eine Rechtfertigung von Straftaten politisch anders denkender Einzeltäter ist in unserem demokratischen Rechtsstaat kein Raum."
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