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Neue EU-Regelungen für Antibiotika

Gleichbehandlung europäischer Nutztiere

EU-Kommission, Europäischer Rat und EU-Parlament haben sich nach acht Jahren in den sogenannten Trilog-Verhandlungen auf ein neues Tierarzneimittelgesetz geeinigt. Es sieht wichtige Regelungen für den Gebrauch von Antibiotika vor – was ändert sich für Deutschland?
Veröffentlicht am
BfT
DGS: Die EU hat sich auf ein neues, europaweit einheitliches Tierarzneimittelrecht geeinigt. Was bedeutet das für den Antibiotikaeinsatz in der europäischen Nutztierhaltung? Dr. Sabine Schüller: Die Tierarzneimittelverordnung und die Arzneifuttermittelverordnung, die nun noch im Herbst durch Parlament und Rat abgestimmt werden müssen, regeln weitaus mehr als die Anwendung von Tierarzneimitteln. Ein sehr wesentlicher Teil befasst sich mit den Vorgaben für die Marktzulassung von Tierarzneimitteln und ihrer Überwachung. Sicher sind aber die strikten und EU-weit einheitlichen Vorgaben zur Zulassung und Anwendung von antimikrobiellen Tierarzneimitteln ein Kernstück. Die Regelungen zu Arzneifuttermitteln lehnen sich dabei eng an die Verordnung...
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