Transport auf den Bundesstraßen
Maut auch für die Landwirtschaft
Ab dem 1. Juli werden alle Bundesstraßen mautpflichtig, wovon auch die Landwirtschaft betroffen ist. Nach aktueller Auffassung des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) sind nur landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit von der Maut befreit. Darauf hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen am 11. Juni 2018 hingewiesen.
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Danach ist der 50-km/h-Schlepper mit Anhänger künftig mautpflichtig. Da dies nicht dem Willen des Gesetzgebers entspreche, würden Lösungen gesucht, die den bisherigen Stand der Ausnahmeregelungen in diesem Punkt wieder herstelle. Ob dies aber bis zum 1. Juli gelinge, sei offen. Die Kammer empfiehlt deshalb, alle Schlepper, die für Beförderungen auf mautpflichtigen Straßen eingesetzt werden, auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 40 km/h zu drosseln, damit diese mautfrei bleiben. Die Höhe der Maut ist laut Kammer abhängig von der auf mautpflichtigen Bundesautobahnen und Bundesstraßen zurückgelegten Streckenkilometer.
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