Agrarministerkonferenz bringt Annäherung
Parteiübergreifend für mehr Tierschutz
Die Ende April 2018 in Münster stattgefundene Agrarministerkonferenz (AMK) forderte den Bund in einem Beschluss auf, für die notwendigen Änderungen bei der Haltung von Sauen in Kastenständen sowie im Abferkelbereich schnellstmöglich eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorzunehmen. Grundlage dafür soll das vorliegende Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe sein, das für die Umstellung generell zehn Jahre vorsieht, mit der Möglichkeit, um fünf sowie gegebenenfalls zwei weitere Jahre zu verlängern. Diskussionen gibt es aber noch hinsichtlich der notwendigen Übergangsfrist für die sauenhaltenden Betriebe. Bayern und Baden-Württemberg fordern eine Übergangsfrist von 15 Jahren, die in Härtefällen um fünf Jahre ausgedehnt werden soll.
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Gewachsen ist dem Vernehmen nach die Bereitschaft, die örtliche Betäubung durch die Landwirte als zusätzliche Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration zu akzeptieren. Über diesen "vierten Weg" soll nun in einer Arbeitsgruppe unter Einbeziehung von Sachverständigen noch einmal eingehend diskutiert werden, so die Vereinbarung der Minister beim traditionellen Kamingespräch.
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