Düngeverordnung und Stoffstrombilanz
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Ein zentraler Bestandteil der novellierten Düngeverordnung in 2017 besteht in der Einführung eines bundeseinheitlich geregelten und verbindlichen Schemas zur Düngebedarfsermittlung für Stickstoff (N) auf Acker- und Grünland. An einen Durchschnittsertrag gekoppelte N-Bedarfswerte werden dabei als Grundlage für die Ermittlung berücksichtigt.
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Neben der Düngebedarfsermittlung wird es auch weiterhin einen Nährstoffvergleich geben, wobei hier besonders für Betriebe mit Wiederkäuern Veränderungen auftreten. Künftig werden diese Betriebe eine "Plausibilisierte Feld-Stall-Bilanz" erstellen müssen. Dabei wird über die Anzahl der gehaltenen Tiere und deren Nährstoffaufnahme die Nährstoffabfuhr über das Grundfutter berechnet. Außerdem werden für alle Betriebe neue einzuhaltende Bilanzüberhänge festgelegt. Für Stickstoff wird der erlaubte Überhang von bisher 60 kg N/ha auf 50 kg N/ha abgesenkt.
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