Tierrechtler vom Vorwurf des Hausfriedensbruches wieder freigesprochen
Stalleindringlinge bleiben straffrei
Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat am 22. Februar 2018 in einer Revisionsverhandlung drei Aktivisten des Vereins Animal Rights Watch (Ariwa) vom Vorwurf des gemeinschaftlichen Hausfriedensbruches freigesprochen. Sie waren 2013 in Stallungen einer Schweinezuchtanlage in Sachsen-Anhalt eingedrungen, um dort Missstände in der Tierhaltung zu filmen. Sowohl das Amtsgericht Haldensleben, wie auch das Landgericht Magdeburg, hatten zwar den Tatbestand des Hausfriedensbruches festgestellt, wollten aber wegen Notstand und Versäumnissen bei der staatlichen Kontrolle keine Strafe aussprechen. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Magdeburg Revision eingelegt, die nun abgewiesen wurde. Die Freisprüche sind somit rechtskräftig.
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Das OLG Naumburg bestätigte mit dem Urteil die Auffassung des Landgerichts Magdeburg, wonach beim Stalleindringen ein rechtfertigender Notstand vorlag. "Das Tierwohl stelle ein notstandsfähiges Rechtsgut dar, dem durch die von den Angeklagten dokumentierten Missstände dauerhafte Gefahr gedroht habe", stellten die Richter fest. Die Tat sei zur Abwendung der Gefahr erforderlich gewesen, weil mit einem Eingreifen der zuständigen Behörden nach den zuvor erzielten Erfahrungen nicht zu rechnen gewesen sei. Das von den Angeklagten geschützte Tierwohl sei im vorliegenden Fall deutlich höher zu bewerten als das verletzte Hausrecht.
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