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Haltungskennzeichnung

Schmidt: Kurzfristig nicht umsetzbar

Bundesagrarminister Christian Schmidt hält eine verpflichtende Haltungskennzeichnung von tierischen Erzeugnissen kurzfristig nicht für umsetzbar.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Die EU-rechtliche Genehmigung sei ohne ein langwieriges Brüsseler Genehmigungsverfahren nicht zu bekommen, sagte der Minister Mitte Januar 2018 vor Agrarjournalisten in Berlin. Er gab ferner zu bedenken, dass Landwirte, die das mit der SPD vereinbarte staatliche Tierwohllabel nutzen wollten, bei einer gesetzlich verpflichtenden Regelung nicht gefördert werden könnten. Schmidt schätzt den Förderbedarf auf einen dreistelligen Millionenbetrag.
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