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Stoffstrombilanz

Kompromissvorschlag angenommen

Der Bundesrat stimmte am 24. November 2017 der bundeseinheitlich verpflichtenden Stoffstrombilanz für einen Großteil der Tierhaltungsbetriebe in Deutschland zu. Der von Mecklenburg- Vorpommern eingebrachte Kompromissvorschlag wurde damit mehrheitlich angenommen. Ob sich die Stoffstrombilanzierung wie gewünscht auswirke, werde das Bundeslandwirtschaftministerium evaluieren und in einem Bericht zusammenfassen, der dem Bundestag bis spätestens 31. Dezember 2021 vorliegen soll.

Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Laut Düngegesetz sind viele der tierhaltenden Betriebe zum 1. Januar 2018 zur Erstellung einer Stoffstrombilanz zur Ermittlung des betrieblichen Nährstoffsaldos bei Stickstoff und Phosphor verpflichtet. Betroffen sind zunächst landwirtschaftliche Unternehmen mit mehr als 50 Großvieheinheiten (GVE) je Betrieb oder mit mehr als 30 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche bei einer Tierbesatzdichte von jeweils mehr als 2,5 GVE/ha. Einbezogen sind außerdem kleinere Tierhaltungsbetriebe, die Wirtschaftsdünger aus anderen Betrieben aufnehmen, sowie Betriebe, die eine Biogasanlage betreiben und mit einem viehhaltenden Betrieb in einem funktionalen Zusammenhang stehen.
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