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Stalleinbrüche und Undercover-Videos

Dürfen Tierrechtler das wirklich?

Die Frage, ob das heimliche Filmen in Nutztierställen ein rechtmäßiges Mittel ist, um Missstände aufzudecken, ist bisher nicht eindeutig beantwortet. Die Veranstaltung "Stalleinbrüche und Undercover-Videos: Organisierte Kriminalität oder legitimer Tierschutz?" an der Universität Göttingen griff dieses Thema auf.
Veröffentlicht am
Fakultät für Agrarwissenschaften, Universität Göttingen
Über die Haltung von Nutztieren wird seit einigen Jahren in der Öffentlichkeit debattiert. Immer wieder tauchen im Internet Videoaufnahmen aus Ställen auf, die Nutztiere zeigen, die (vermeintlich) nicht tierschutzgerecht gehalten werden. Doch die Frage, ob das heimliche Filmen in Nutztierställen legal bzw. gesellschaftlich vertretbar ist, bedarf noch der Klärung. Mitte Mai luden daher die Fachschaft Agrarwissenschaften und der Lehrstuhl Agrarmarketing der Georg-August-Universität Göttingen zu der gemeinsamen Veranstaltung "Stalleinbrüche und Undercover-Videos: Organisierte Kriminalität oder legitimer Tierschutz?" mit Podiumsdiskussion ein.
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