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Freilandhaltung und 12-Wochen-Regelung

Verlängerung auf 16 Wochen ist möglich

Die EU-Kommission wird die Rechtssetzung bezüglich der Verlängerung der Frist zur Vermarktung von Freilandeiern im Falle einer behördlich angeordneten Aufstallung von 12 auf 16 Wochen anschieben. Das ist das Ergebnis einer Beratung von Agrarmarktexperten der Mitgliedsstaaten mit der EU-Kommission am 20. Juli 2017 in Brüssel.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
In einem Arbeitspapier hat die Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (DG AGRI) eine Verlängerung der Vermarktungsperiode für Freilandeier von 12 auf 16 Wochen vorgeschlagen. Auch eine Lösung zur zusätzlichen herdenbasierten Betrachtung - der Zählbeginn für die Aufstallfrist würde sich dann auf das konkrete Einstalldatum der jeweils betrachteten Herde beziehen - erachtet die Kommission als ausgewogen und gerecht. Mitte/Ende Dezember 2017 kann mit einem Abschluss des Verfahrens gerechnet werden.
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