Der Anfang vom Ausstieg?
Kastenstände: Urteil mit Konsequenzen
Die Kastenstandhaltung von Sauen ist nur noch im Abferkel- und zum Teil im Besamungsbereich erlaubt. Ein Urteil des OVG Magdeburg zu den Kastenstandweiten hat weitreichende Folgen.
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Für die Kastenstandweiten für Sauen waren bislang deutschlandweit die Ausführungshinweise zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TschNTHVO) anerkannt. Nun wird die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Magdeburg in vielen Bundesländern zur Maxime des Handelns der Verwaltungen. Dadurch können ernsthafte Konsequenzen für die Sauen haltenden Betriebe entstehen (siehe auch Kästen auf den Seiten 43 und 45). Die Ausführungshinweise akzeptieren 65 bzw. 70 cm lichte Kastenstandweite als Mindestmaße. Mit dem Urteil wird eine Kastenstandweite festgeschrieben, die der Schulter- bzw. Widerristhöhe der Sauen entspricht. Das Durchstrecken der Beine in den benachbarten Kastenstand wird in dieser Entscheidung, die eigentlich nur für einen...
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