Erzeugern von Freilandeiern sitzt "Zwölf-Wochen-Regelung" im Nacken
In Anbetracht der anhaltenden Bedrohung für die Geflügelbestände durch die hochpathogene Aviäre Influenza (AI) ist davon auszugehen, dass die Stallpflicht in vielen Regionen ohne Unterbrechung aufrechterhalten wird.
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Dies stellt die Betriebe mit Freilandhaltung vor Probleme, da die Eier nach Ablauf der sogenannten Zwölf-Wochen-Regelung als Bodenhaltungsware vermarktet werden müssen. Erste Betriebe in Deutschland wären davon bereits Ende Januar 2017 betroffen.
Gesetzlicher Hintergrund für die „Zwölf-Wochen-Regelung“ ist die EU-Vermarktungsnorm für Eier. Demnach dürfen Eier von Legehennen, die aufgrund einer behördlichen Anordnung keinen Zugang zum Freiland mehr erhalten, bis zu zwölf Wochen als Freilandeier vermarktet werden. Die europäischen Eiererzeugerverbände wollen sich nun mit der EU-Kommission in Verbindung setzen, um eine langfristige Änderung der Vermarktungsnormen für Eier zu erreichen.
Unabhängig davon hat sich der Vorsitzende des Bundesverbandes Deutsches Ei, Günther Scheper, gemeinsam mit Friedrich Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft, bereits im Dezember 2016 in einem Schreiben an Dr. Hermann Onko Aeikens, Staatsekretär im Bundeslandwirtschaftsministerum, gewandt und ihn um Unterstützung für eine kurzfristige Kompromisslösung bezüglich der Zwölf-Wochen-Regelung gebeten. Auch Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer wollte Zeitungsberichten zufolge mit dem Bund über entsprechende Ausnahmeregelungen reden.