Sorge um die Vermarktung von Freilandeiern
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Der Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG), Friedrich-Otto Ripke, hat in niedersächsischen Medien davor gewarnt, dass Landwirten Ende Januar ein Millionenverlust drohe. Denn Eier von Freilandhennen dürfen laut EU-Vermarktungsrecht nach zwölf Wochen Stallpflicht nicht mehr als Freilandeier, sondern nur noch als Bodenhaltungsware vermarktet werden. Das bedeutet erhebliche wirtschaftliche Einschnitte für diese Betriebe von drei bis vier Cent pro Ei.
"Im Kampf gegen die Geflügelpest müssen nach Tierseuchenrecht auch die Legehennen in den Stall. Das ist richtig, darf aber nicht aufgrund der EU-Vermarktungsnormen zu wirtschaftlichen Einbußen führen, weil gesetzliche Fristen eine Umdeklarierung der Eier von Freiland- auf Bodenhaltung erforderliche machen", sagte Ripke gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung. Der ZDG-Präsident sprach sich laut der Zeitung für eine Lockerung der EU-Vermarktungsordnung aus. "Wir brauchen je nach Seuchenverlauf flexiblere Fristen", zitiert in das Blatt.
Laut der Nordwest Zeitung (NWZ) will Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer diesbezüglich mit dem Bund über Ausnahmeregelungen reden. Mit vier Millionen Hühnern weise das Land die größte Zahl an Freilandlegehennen auf. "Wir müssen alles tun, damit die Freiland-Branche nicht zusammenbricht", sagte er gegenüber der NWZ.