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Neue AI-Fälle zu Weihnachten in Niedersachsen und NRW

Über die Weihnachtsfeiertage gab es neue Fälle Aviärer Influenza in Nutz- und Haustierbeständen.
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Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat am 24. Dezember 2016 die hochpathogene Form der aviären Influenza, H5N8, in einem Putenbestand in der Gemeinde Dötlingen (Niedersachsen) bestätigt. Der Tierbestand wurde getötet und geräumt. Seit dem 24. Dezember bestand ein 72-Stunden-Stand-Still in der Gemeinde Dötlingen, das bedeutet das Verbot sämtlicher Tiertransporte, ausgenommen der Fahrzeuge der Tierkörperbeseitigung.

Um den Ausbruchsbestand wurde ein 3-km-Sperrbezirk und ein 10-km-Beobachtungsgebiet eingerichtet. Im 1-km-Radius werden alle Geflügelbetriebe beprobt. Insgesamt befinden sich 48 geflügelhaltende Betriebe im 3-km-Sperrbezirk, im Beobachtungsgebiet rund 300. Beprobt werden auch mögliche Kontaktbetriebe zum Ausbruchsbestand. Die Karte mit den Restriktionszonen finden Sie hier. Die Allgemeinverfügung für den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet gilt ab dem 27. Dezember 2016.

Aufgrund des Geflügelpestausbruchs in Dötlingen wurde zudem ein Kontaktbetrieb mit 21.000 Puten im Landkreis Vechta am 25. Dezember vorsorglich geräumt. Im Landkreis Vechta war bereits Mitte Dezember in einem Putenhaltungsbetrieb in der Gemeinde Damme ein Ausbruch von H5N8 bestätigt worden.

Weiterer Fall im Landkreis Cloppenburg

Im Landkreis Cloppenburg (Niedersachsen) in der Gemeinde Garrel hat sich ein H5N8-Verdachtsfall in einem Putenbestand mit ca. 15.000 18 Wochen alten Hähnen am 26. Dezember 2016 bestätigt. Der Tierbestand war am Vortag durch erhöhte Mortalität und Klinik bei den Tieren aufgefallen, über die Eigenkontrolluntersuchung wurde zuerst AI H5 nachgewiesen. Der Putenbestand wurde getötet und geräumt. Ein Putenbestand in unmittelbarer Nähe mit Personenkontakt mit 7.200 ebenfalls 18 Wochen alten Hähnen sollte ebenfalls geräumt werden.

Um den Ausbruchsbestand wurde ein 3-km-Sperrbezirk und ein 10-km-Beobachtungsgebiet eingerichtet. Der LKR Cloppenburg hat seit dem 26. Dezember, 24.00 Uhr, ein 72-Stunden-Standstill für die Gemeinden Garrel und Bösel angeordnet. Die Regelungen für den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet werden am 28. Dezember veröffentlicht und treten am 29. Dezember, 0 Uhr, in Kraft. Die Allgemeinverfügungen für den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet werden bis zum 28. Dezember auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung für das Standstill wurde bereits dort eingestellt.

Eine Änderung der Zusatzbescheinigung des Veterinärzertifikats für Lieferungen von Zuchtgeflügel nach Russland ist nicht erforderlich, da der LKR Cloppenburg bereits aufgrund des AI-Ausbruchs Ende November in der Gemeinde Barßel "regionalisiert" ist.

Verdachtsfall in NRW

Am zweiten Weihnachtstag meldete der Geflügelwirtschaftsverband Nordrhein-Westfalen (GWV NRW) einen Verdachtsfall auf H5 in einem Putenbestand mit ca. 16.000 Tieren in der Stadt Rees im nordrhein-westfälischen Landkreis Kleve. Hierbei handelt es sich um ein Gebiet mit einer großen Wildgänsepopulation. Die Tötung des betroffenen Tierbestandes läuft derzeit. Im Kreis Kleve wurde eine Überwachungszone eingerichtet, in der ein "Standstill" für Geflügel und Geflügelprodukte besteht. Die Restriktionszonen (Sperr- und Beobachtungsgebiet) wurden festgelegt.

Angehängt finden Sie die am 22. Dezember 2016 aktualisierte Risikoeinschätzung des FLI sowie Merkblätter des Bundesinstitutes für Tiergesundheit zu Fragen der Herkunft und der Verbreitung von H5N8 sowie Antworten auf an das FLI häufig herangetretene Fragen zur Geflügelpest.


 

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