Stallpflicht in ganz NRW
Das Verbraucherschutzministerium in Nordrhein-Westfalen hat die Aufstallpflicht landesweit ausgeweitet. Nach dem Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) in einer Putenhaltung im Kreis Soest seien weitere Schutzmaßnahmen notwendig.
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Das NRW-Verbraucherschutzministerium weitet nach dem Ausbruch der Aviären Influenza in einer Putenhaltung im Kreis Soest und auf Grund der anhaltenden Dynamik der Seuchenentwicklung in der Wildpopulation die Aufstallpflicht flächendeckend für ganz Nordrhein-Westfalen aus.
Landesweit wurden die Kreise und kreisfreien Städte gebeten, eine generelle Aufstallpflicht anzuordnen. Die Stallpflicht für Hausgeflügel gilt für konventionelle Betriebe und Biobetriebe sowie für private Halterinnen und Halter von Hausgeflügel und betrifft Legehennen, Masthühner und Puten, aber auch Enten und Gänse oder sonstiges Geflügel.
In Einzelfällen können die Kreise und kreisfreien Städte nach § 13 Absatz 3 der Geflügelpestverordnung Ausnahmegenehmigungen von der Aufstallpflicht erteilen.
Das Ministerium empfiehlt darüber hinaus, sich bei weiteren Fragen an die zuständigen Kreise und kreisfreien Städte zu wenden, die auf ihren Internetseiten Informationen zur Geflügelpest und den in ihren Gebieten geltenden Regeln eingestellt haben.