Dritter Fall des Virustyps H5N8
Bei einem Rosa Pelikan, der vergangene Woche im Opel-Zoo verstorben war, hat sich der Verdacht bestätigt, dass es sich um die hochpathogene Form der Influenza vom Typ H5N8 handelt. Das teilte das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) heute mit.
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In den vergangenen beiden Wochen hatte der Opel-Zoo im Rahmen der allgemeinen Aufstallpflicht in Hessen und zur Umsetzung der Eilverordnung des Bundes in Bezug auf verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen bereits zahlreiche Vorkehrungen getroffen, um eine Einschleppung und Ausbreitung des Virus zu verhindern. Der Opel-Zoo hat im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Veterinärbehörde im Hochtaunuskreis heute beschlossen, dass der Zoo bis auf Weiteres für Besucher geschlossen bleibt. Auch die Sperrung des öffentlich zugänglichen Weges, der durch das Gelände des Opel-Zoos führt, wird derzeit vorbereitet. Dies geschieht zum Schutz der Tiere und als Vorsichtsmaßnahme in Bezug auf eine mögliche Verbreitung des Virus.
Beprobung des gesamten Vogelbestandes
Der gesamte Vogelbestand des Zoos wird nun amtlich beprobt, um festzustellen, ob es noch weitere infizierte Tiere gibt. Mit Ergebnissen wird Ende der Woche gerechnet. Die anderen im Opel-Zoo lebenden Pelikane werden bereits seit vorvergangener Woche strikt getrennt von den übrigen Vögeln gehalten und hatten keinerlei Kontakt zu Besucherinnen und Besuchern. Bisher zeigten diese Pelikane keine klinischen Auffälligkeiten, so dass derzeit erfreulicherweise auf ihre Tötung verzichtet werden kann. Trotzdem bleiben die Tiere bis zum Abschluss aller Untersuchungen in Quarantäne.
Errichtung von Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet
Um den Zoo werden durch die örtlich zuständigen Veterinärbehörden nun zwei Restriktionsgebiete eingerichtet: Ein Sperrbezirk im Umkreis von mindestens drei Kilometern um den Zoo sowie ein Beobachtungsgebiet im Umkreis von mindestens zehn Kilometern (genaue Gebietsabgrenzung siehe unten). Innerhalb dieser beiden Zonen werden alle gewerblichen Geflügelbestände von den örtlich zuständigen Veterinärbehörden in den nächsten Tagen inspiziert und gegebenenfalls auch Proben genommen.
Außerdem gelten strenge Biosicherheitsmaßnahmen. Betriebsfremde Personen sind von allen Geflügelhaltungen fernzuhalten. Zudem gilt für die Geflügelhaltung in diesen Zonen nun ein allgemeines „stand still“ (Verbringungsverbot), das heißt, insbesondere Vögel und Eier dürfen nur nach Genehmigung durch die örtliche Veterinärbehörde aus den dort gelegenen Haltungsbetrieben verbracht werden.
Geflügelhalter stehen weiterhin landesweit in der Pflicht zur Aufstallung ihrer Geflügelbestände. Bei Fragen zur genauen Zugehörigkeit eines Betriebs zum Sperrbezirk oder zum Beobachtungsgebiet wenden Sie sich bitte an die für Ihre Tierhaltung örtlich zuständige Veterinärbehörde. Weitere Informationen zur Vogelgrippe finden Sie auf der Internetseite des hessischen Umweltministeriums.