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Biosicherheitsmaßnahmen für kleine Geflügelhaltungen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat heute im Bundesanzeiger eine Eilverordnung mit besonderen Biosicherheitsmaßnahmen für kleine Geflügelhaltungen verkündet, die für das ganze Bundesgebiet gilt.
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Die Maßnahmen betreffen zum einen die Führung eines Registers mit

  • der werktägliche Aufzeichnung von Verlusten in Beständen mit bis zu 100 Stück Geflügel und von 10 bis 1000 Stück gehaltenem Geflügel der werktäglichen Aufzeichnung der Gesamtzahl der gelegten Eier.

Hinzu kommen für Bestände mit bis zu 1000 Stück Geflügel

  • die Sicherung der Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder sonstigen Standorten gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren,
  • die Betretung der Ställe oder sonstigen Standorte des Geflügels nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung,
  • die unverzügliche Reinigung und Desinfektion der Schutzkleidung nach Gebrauch bzw. die unverzügliche Beseitigung benutzter Einwegkleidung und
  • das Vorhalten von Einrichtungen zum Waschen der Hände sowie zur Desinfektion der Schuhe.

Auf diese Maßnahmen hat Landwirtschaftsministerium in Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) explizit noch einmal hingewiesen. Gegebenenfalls können weitere Schutzmaßnahmen angeordnet werden.