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HPAI-Befunde bei Hausgeflügel und Restriktionsgebiete - der derzeitige Stand

Aus Wirtschaftsgeflügelbeständen liegen bisher drei Befunde hochpathogener Aviärer Influenza (HPAI) vor, zwei davon aus Schleswig-Holstein.
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Mecklenburg-Vorpommern meldete zudem am 11. November 2016 einen Fall von H5N8 in einem kleinen Betrieb mit Hühnern und Enten sowie am 16. November einen weiteren Verdachtsfall in einem Kleinstbestand mit Hühnern und Tauben. Sämtliches Geflügel aus den betroffenen Beständen - darunter 30.000 Tiere aus einem schleswig-holsteinischen Betrieb - wurde getötet. Entsprechende Sperr- und Beobachtungsgebiete wurden eingerichtet.

Diese Restriktionsgebiete existieren derzeit

Derzeit existieren in Schleswig-Holstein 12 Restriktionsgebiete, 10 davon aufgrund von Nachweisen bei Wildvögeln, 2 nach den amtlich festgestellten Ausbrüchen von HPAI bei Haus- bzw. Wirtschaftsgeflügel. Ein erstes Sperr- und Beobachtungsgebiet wurde gestern in Niedersachsen (Landkreis Peine) eingerichtet, nachdem sich der Verdacht auf HPAI bei einem tot aufgefundenen Wildvogel bestätigt hatte. Für das Gebiet rund um den Bodensee, in dem es auf deutschem Boden bisher acht Befunde von HPAI bei Wildvögeln gibt, haben sich die Anrainerstaaten Österreich, Schweiz und Deutschland auf ein abgestimmtes Vorgehen mit länderübergreifenden Sperr- und Beobachtungsgebieten verständigt.