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Hochpathogene Aviäre Influenza in Schleswig-Holstein bestätigt

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt die Infektion von Wildvögeln mit hochpathogener Aviärer Influenza vom Subtyp H5N8 in Plön, Schleswig-Holstein. Sperrbezirke und Beobachtungszonen werden unverzüglich eingerichtet.

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Weitere Verdachtsfälle aus Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg (Bodensee) werden derzeit untersucht.

Fälle von hochpathogener Aviärer Influenza bei Wildgeflügel sind gemäß Kapitel 10.4 des Terrestrial Code der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) meldepflichtig. Gemäß Artikel 10.4.1 sollen die Mitgliedsstaaten der OIE aber in solchen Fällen keine Einfuhrverbote verhängen.

Der ZDG rät allen Mitgliedsunternehmen zu erhöhter Aufmerksamkeit und empfiehlt nachdrücklich, die Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen zu überprüfen und bei Bedarf zu optimieren.

Errichtung vn on Sperrbezirken

Die in der Geflügelpest-Verordnung vorgesehenen Maßnahmen wie die Errichtung von Sperrbezirken mit Beschränkungen für Geflügelhalter werden unverzüglich im bislang betroffenen Gebiet (Kreis Plön) eingeleitet.
Nach den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung werden ein Sperrbezirk von mindestens drei und ein Beobachtungsgebiet von mindestens weiteren sieben Kilometern um die jeweilige Fundstelle der Wildvögel eingerichtet.

In diesen Gebieten gelten folgende Beschränkungen für Geflügelhaltungen:

  • Geflügel muss aufgestallt werden.
  • Geflügel darf vorübergehend nicht verbracht werden (Sperrbezirk: 21 Tage; Beobachtungsgebiet: 15 Tage).
  • Die Bestände im Sperrbezirk müssen regelmäßig klinisch untersucht und es müssen Proben genommen werden.
  • Zudem gelten strenge Biosicherheitsmaßnamen (Stallhygiene, Reinigung, Desinfektion).

In den Gebieten befinden sich sowohl große Tierhaltungen als auch viele Kleinstbestände. Die genaue Kulisse der Zonen wird durch die zuständigen Kreisveterinärbehörden festgelegt, die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen informiert. Für Fragen, ob der eigene Betrieb von den Sperrbezirken betroffen ist, wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt Plön.

Aufstallgebot für ganz Schleswig-Holstein

Zum Schutz der Tierbestände wird zudem im gesamten Land ein Aufstallungsgebot erlassen. Grund ist, dass verschiedene Wildvogelarten betroffen sind, die nicht nur am Wasser bleiben. Zudem können Greifvögel und andere Vögel infizierte Tiere fressen und so das Virus weitertragen.

Über weitere Entwicklungen wird u.a. an dieser Stelle berichtet.