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Eindringen in Ställe wird als Hausfriedensbruch bestraft

Ausdrücklich begrüßt die deutsche Geflügelwirtschaft das klare Urteil des Amtsgerichts Schwäbisch Hall zum nächtlichen Eindringen von Tierrechtsaktivisten in Putenställe und das deutliche Signal an die gesamte Tierrechts-Szene. Quintessenz des Urteils: Das Eindringen von Aktivisten in Ställe zur Beschaffung von Videoaufnahmen stellt Hausfriedensbruch dar und wird im Rechtsstaat bestraft.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
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