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Es besteht dringender Handlungsbedarf

Die Vorgaben, an denen sich Behörden bei der Genehmigung von Straußenhaltungen orientieren, entsprachen schon bei deren Formulierung vor über 20 Jahren teilweise nicht dem Stand des Wissens. Das Problem dabei: Sie dienen als Grundlage zum Teil tierschutzwidriger Forderungen.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Die behördliche Genehmigung einer Straußenhaltung basiert in Deutschland auf einem Wissensstand aus den Anfangsjahren der landwirtschaftlichen Straußenhaltung zu Beginn der 1990er Jahre. artgerecht e.V., der Berufsverband Deutsche Straußenzucht, fordert daher schon seit geraumer Zeit die Formulierung von Mindestanforderungen, die auf dem heutigen Wissen beruhen.
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