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Tierschutzgerechte Betäubung – aber wie?

Jede Schlachtung in Deutschland setzt eine ordnungsgemäße Betäubung voraus, die das Tier wahrnehmungs- und empfindungslos macht. Dies gilt auch für Strauße. Doch welche Betäubungsmethode für sie anzuwenden ist, ist nirgendwo geregelt.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Nach der früheren deutschen Tierschutz- Schlachtverordnung war klar: Strauße werden vor der Schlachtung mechanisch oder elektrisch betäubt. Mit einer Stromstärke von mindestens 500 mA, mindestens sechs Sekunden lang, oder mittels Bolzenschuss. In der seit dem 20. Dezember 2012 geltenden "Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rate s (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV)" fehlt dagegen jeder Hinweis auf Strauße.
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