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Recht schaffen, das dem Tierwohl dient!

Eine Neufassung des niedersächsischen Runderlasses „Anforderungen an die Straußenhaltung“ ist für artgerecht e.V. Anlass für eine grundsätzliche Diskussion.
Veröffentlicht am
iStock/intsys
Es gibt heute zwei Rechtswerke, die für die landwirtschaftliche Haltung von Straußen gelten: Das Gutachten „Mindestanforderungen an die Haltung von Straußenvögeln, außer Kiwis“, das 1994 im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums von einer Expertenrunde gefertigt und 1996 in die noch heute gültige Form überarbeitet wurde, sowie die sogenannte Europaratsempfehlung, die im Original so heißt: Empfehlungen für die Haltung von Straußenvögeln (Strauße, Emus und Nandus) des Ständigen Ausschusses des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen, angenommen am 22. April 1997. Viele Bestimmungen sind tierschutzwidrig Die deutschen Straußenhalter, die an beiden Regelwerken nicht beteiligt...
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