Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Recht schaffen, das dem Tierwohl dient!

Eine Neufassung des niedersächsischen Runderlasses „Anforderungen an die Straußenhaltung“ ist für artgerecht e.V. Anlass für eine grundsätzliche Diskussion.
Veröffentlicht am
iStock/intsys
Es gibt heute zwei Rechtswerke, die für die landwirtschaftliche Haltung von Straußen gelten: Das Gutachten „Mindestanforderungen an die Haltung von Straußenvögeln, außer Kiwis“, das 1994 im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums von einer Expertenrunde gefertigt und 1996 in die noch heute gültige Form überarbeitet wurde, sowie die sogenannte Europaratsempfehlung, die im Original so heißt: Empfehlungen für die Haltung von Straußenvögeln (Strauße, Emus und Nandus) des Ständigen Ausschusses des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen, angenommen am 22. April 1997. Viele Bestimmungen sind tierschutzwidrig Die deutschen Straußenhalter, die an beiden Regelwerken nicht beteiligt...
Weiterlesen mit unserem...

DGS 3 Monate Digital Mini-Abo

  • Jeden Monat spannende Fachbeiträge, Reportagen und Branchennews/li>
  • Regelmäßige Sonderpublikationen
  • Bequem am Smartphone, Tablet oder PC lesen
51,99 EUR / 3 Monate
Sie haben bereits ein Digital-Abo?
Sie haben bereits ein Print-Abo? Hier rabattiertes Digital-Upgrade bestellen