Freiwillige Vereinbarung zum Verzicht auf Schnabelkürzen
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Die deutsche Geflügelwirtschaft verzichtet künftig auf das Schnabelkürzen. Eine entsprechende Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) haben der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft, der Bundesverband Deutsches Ei sowie der Verband Deutscher Putenerzeuger am 9. Juli 2015 im Landwirtschaftsministerium in Berlin unterzeichnet.
Bei Junghennen ab 2017
Mit der Vereinbarung verpflichtet sich die Geflügelwirtschaft, ab dem 1. Januar 2017 in Deutschland auf die Einstallung von schnabelgekürzten Junghennen zu verzichten. Das bedeutet, dass den für diese Haltung vorgesehenen Legehennenküken ab dem 1. August 2016 die Schnäbel nicht mehr gekürzt werden´dürfen.
Zudem strebt die Geflügelwirtschaft auch einen Verzicht auf das Kürzen der Schnäbel von Putenhennen an. Hierfür ist angesichts noch unvollständiger wissenschaftlicher Erkenntnisse jedoch eine in der Vereinbarung definierte Prüf- und Evaluierungsphase unabdingbare Voraussetzung.
Die Vereinbarung folgt dem von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt im Rahmen der Initiative „Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr Tierwohl“ ausgelobten Prinzip der verbindlichen Freiwilligkeit und setzt auf Kooperation mit der Wirtschaft statt auf Ordnungsrecht. „Die Geflügelwirtschaft hat die ausgestreckte Hand ergriffen und ist bereit, aktiv mitzugestalten – das ist ein sehr starkes Signal“, lobte Schmidt.
Schnabelkürzverzicht als Teil der Geflügel-Charta
Die Vereinbarung zum Verzicht auf das Schnabelkürzen sei im Gesamtkontext der „Geflügel-Charta“ zu sehen, sagte ZDG-Präsident Leo Graf von Drechsel, die als Selbstverpflichtung der Branche im Herbst der Öffentlichkeit vorgestellt werde.
Graf Drechsel machte deutlich, dass der Verzicht auf das Schnabelkürzen für die Branche eine enorme Anstrengung bedeute – auch in finanzieller Hinsicht. Damit dieser Kraftakt nicht in einen Wettbewerbsnachteil für die deutschen Eiererzeuger münde, setze die Wirtschaft klar auf die Unterstützung der Politik: „Wir müssen dieses Thema auch auf europäischer Ebene voranbringen“, forderte Graf Drechsel eine EU-weite Harmonisierung und nannte konkret das für die Eierwirtschaft bedeutende Nachbarland die Niederlande. Ebenso wichtig sei für die Erzeuger die Überzeugungsarbeit in Richtung Handel und Endverbraucher.
Schmidt will Handel und Verbraucher aufklären
Der Minister sagte der Branche seine aktive und konkrete Unterstützung bezüglich der EU-Harmonisierung und der Ansprache des Handels zu. Die Geflügelwirtschaft begrüßt die Ankündigung des Ministers, eine intensive Informations- und Aufklärungsarbeit in Richtung Handel und Konsument voranzutreiben. Schmidt betonte: „Die Geflügelwirtschaft geht in Vorleistung und verdient ein ökonomisches Entgegenkommen – denn ein Mehr an Tierwohl bedeutet zwangsläufig einen Kostenanstieg.“
Nicht zu unterschätzendes Restrisiko bleibt
Aus Sicht der Eierwirtschaft schilderte Günter Scheper, Vorsitzender des Bundesverbandes Deutsches Ei, die Herausforderungen, die die Vereinbarung für den einzelnen Halter mit sich bringe. Es bleibe ein nicht zu unterschätzendes Restrisiko, dass sich bei ungekürzten Schnäbeln ein Federpicken- oder Kannibalismusgeschehen entwickele. Umso relevanter sei es, dass die Vereinbarung dem Halter im Zusammenspiel mit seinem Tierarzt für den Notfall konkrete Handlungsoptionen eröffne. „Denn ein Mehr an Tierwohl muss auch ein Mehr an Tierwohl bleiben“, sagte Scheper.
Die Vereinbarung im Wortlaut finden Sie hier.