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Richtlinien zügig überarbeiten

Die Rechtsgrundlagen für die landwirtschaftliche Haltung von Straußen müssen mehr auf die Bedürfnisse der Tiere ausgerichtet werden. Diese Forderung kommt nicht etwa von Tierschützern, sondern vom Berufsverband Deutsche Straußenzucht, artgerecht e. V.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Als die Straußenhaltung in Deutschland Einzug hielt, setzte sich in Bonn auf Einladung des damaligen Bundeslandwirtschaftsministeriums eine Expertengruppe zusammen, um das erste einer ganzen Reihe von Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Tieren aller Art zu formulieren. Auch die rasante Ausbreitung der Straußenhaltung in Europa sollte mit Regeln begleitet werden. Folgerichtig befasste sich das erste Gutachten mit den "Mindestanforderungen an die Haltung von Straußenvögeln, außer Kiwis".
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