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Trittbrettfahrer ausgeschlossen

Zum 1. September 2015 treten weitreichende Regelungen in Kraft, die die Bezugsquellen für Biozidwirkstoffe reglementieren.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Seit September 2013 gilt in der EU die neue Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012. Sie enthält besonders Änderungen dazu, von welchen Lieferanten die in Bioziden verwendeten Wirkstoffe bezogen werden dürfen. Für die neue Liste der Lieferberechtigten gilt ein zweijähriger Übergangszeitraum, der zum 1. September 2015 ausläuft. Der Handel mit Biozidwirkstoffen ist bislang nicht speziell reguliert. Vielmehr gelten hierfür die allgemeinen Anforderungen der Europäischen Chemikalien-verordnung (REACH-Verordnung) Nr. 1907/2006. Bisher waren die Hersteller zugelassener Biozidprodukte vor allem frei in der Wahl der Lieferanten der zur Herstellung erforderlichen Wirkstoffe. Es musste sich hierbei nicht um das Unter-nehmen handeln, das das...
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