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Eigenkontrolle im Putenbestand

Jeder Putenhalter ist laut Tierschutzgesetz verpflichtet, im Bestand tierbezogene Merkmale zu erheben, zu bewerten und daraus Konsequenzen zu ziehen.
Veröffentlicht am
Mit den für das Gesundheitskontrollprogramm (GKP) genutzten Indikatoren können Haltungs- und gegebenenfalls Fütterungsmängel in der Putenaufzucht sowie -mast betriebsindividuell erkannt werden, so dass mit Hilfe eines Gesundheitsplanes erfolgversprechende Maßnahmen eingeleitet werden können. Auf einer Tagung mit putenbestandsbetreuenden Tierärzten und Amtsveterinären im Februar 2015 in Osnabrück wurde das bestätigt. Fußballengesundheit bonitieren Maßnahmen zur Förderung der Fußballengesundheit müssen früh, nämlich bereits in der Aufzucht, ergriffen werden. Entscheidend zum Erfolg der Maßnahmen trägt allerdings deren Überprüfung im laufenden Durchgang bei. Damit wird die in § 11 Abs. 8 Tierschutzgesetz formulierte Forderung zur Erhebung...
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