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Mecklenburg-Vorpommern: Aufhebung der landesweiten Stallpflicht erwogen

Nachdem es bisher keine weiteren Belege für den hochpathogenen Aviäre Influzena-Virus H5N8 in Nutz- oder Wildbeständen gibt, soll nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums (MLUV) die landesweite Stallpflicht für Nutzgeflügel in Mecklenburg-Vorpommern außerhalb der Risikogebiete zum 17. Dezember 2014 aufgehoben werden.
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Die Gefahr sei aber noch nicht gebannt, warnte Landesagrarminister Dr. Till Backhaus. Sofern es einen erneuten Nachweis von H5N8 in Deutschland oder in Polen gäbe, werde die Situation umgehend neu bewertet. Bisher bleibt aber auch nach der Bestätigung des Aviäre Influenza-Ausbruches in einer Mastputenhaltung im Landkreis Cloppenburg in Niedersachsen, die Aufstallpflicht für Geflügel in Mecklenburg-Vorpommern vorerst auf die Risikogebiete beschränkt. Insgesamt wurden seit dem Seuchenausbruch in Heinrichswalde über 3 700 Proben aus Nutz- und Wildbeständen analysiert. Rund 260 Proben stammen aus der Wildpopulation.

Die Aufhebung der Stallpflicht betrifft nicht die Risikogebiete. Dazu zählen Regionen, die vor allem für Zugvögel als Winterrastplatz genutzt werden. Dies sind vor allem Gebiete an der Küste der Ostsee, der größeren Seen und an Flussgebieten wie das Peenetal. Eine Auflistung der Gebiete finden Sie auf der Homepage des Ministeriums.
Weltweit hat sich die Lage bisher nicht entspannt. So kam es vermehrt zu Vogelgrippefällen in den Niederlanden, China, Südkorea, Kanada, Indien und Ägypten.

„Nach wie vor spricht vieles für eine Einschleppung durch Wildvögel, da nach dem Befund bei uns auch in den Niederlanden das Virus in einem Wildvogel nachgewiesen wurde“, stellte der Minister dar.

Risikogebiete Mecklenburg-Vorpommern