Klassische Geflügelpest: Mehr Spielraum in Veredlungszentren?
In den Veredlungshochburgen sollen die Behörden künftig bei Geflügelpestausbrüchen mehr Handlungsspielraum bekommen.
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Dazu fasste der Bundesrat eine Entschließung, wonach die Bundesregierung die Geflügelpest-Verordnung so ergänzen soll, dass die zuständige Behörde bei hoher Geflügeldichte von mehr als 1 000 Stück pro m2 im Gemeindegebiet ein über die wegen Geflügelpest (HPAI) oder niedrigpathogener aviärer Influenza (LPAI) einzurichtenden Restriktionsgebiete hinausgehendes Gebiet festlegen kann, in dem die Wiederbelegung der Betriebe mit gehaltenen Vögeln verboten ist.