Gabelbeinfleisch abgewertet
Das Bundesverwaltungsgericht hat in letzter Instanz klargestellt, dass Hähnchen-Gabelbeinfleisch als Separatorenfleisch zu klassifizieren ist.
von DGS Magazin Quelle ZDG, BVerG erschienen am 10.09.2024Aus Sicht des Zentralverbands der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG) führt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Februar 2024 (Az.: 3 C 14.22) dazu, dass ein qualitativ hochwertiges Lebensmittel zu Separatorenfleisch abgewertet wird. Dies wiederum zieht erhebliche wirtschaftliche Einbußen nach sich und hat negative Folgen im Sinne der Nachhaltigkeit.
Wirtschaftliche Einbußen im Millionenbereich
„Obwohl das Produkt grundsätzlich marktfähig ist, liegen die wirtschaftlichen Einbußen der Branche im zweistelligen Millionenbereich. Die Abwertung des qualitativ hochwertigen Fleisches aufgrund einer juristischen Spitzfindigkeit entspricht sicherlich nicht dem Ansatz einer nachhaltigen und hochwertigen Verwertung von Lebensmitteln“, heißt es in einer Stellungnahme des ZDG.
Die Geflügelfleischwirtschaft sieht bezüglich der Fachlichkeit dieser Rechtsprechung Differenzen. Es ist zwischen dem „Zerlegen“ eines geschlachteten Tieres und dem „Entbeinen“ eines Teilstücks zu entscheiden. Ferner definiere die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 Separatorenfleisch präzise, ist der Stellungnahme weiter zu entnehmen. Demnach ist Separatorenfleisch ein Produkt, das Fleischreste nach dem eigentlichen Entbeinen maschinell vom Knochen löst und damit ein Produkt minderer Qualität.
Tiefere fachliche Debatte zum Thema notwendig
Beim Gabelbein handelt es sich aus der Sicht des ZDG nicht um einen Knochen mit Fleischresten, sondern um ein Stück Fleisch mit einem Knochen, der vorher noch nicht entbeint wurde. Der Knochenanteil betrage dabei weniger als 20 % dieses Teilstücks. Deshalb sei hier eine tiefere fachliche Auseinandersetzung in dieser Fragestellung von behördlicher Seite geboten.
„Natürlich ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für uns verpflichtend und wird entsprechend bei der Kennzeichnung der Produkte berücksichtigt“, betont der ZDG.
Ein Geflügelschlacht- und Zerlegebetrieb gewann auf maschinelle Weise Furculafleisch (Gabelbeinfleisch). Hierzu wurde das V-förmige Gabelbein zunächst als Ganzes maschinell mit Messern aus dem Geflügelschlachtkörper und der das Gabelbein umgebenden Brustmuskulatur herausgeschnitten bzw. ausgestanzt. Das auf diese Weise herausgetrennte Gabelbeinstück wird sodann in einem zweiten Schritt zu einer Passier- bzw. Entsehnungsmaschine (sog. Baader-Maschine) weiterbefördert und dort durch eine 3 mm-Lochtrommel gepresst, um es von Sehnen und Knochen- oder Knorpelteilen zu befreien. Das aufgrund der Pressung eine körnige Struktur aufweisende Produkt besteht im Wesentlichen aus Fleisch und Fett.
Der Betrieb lieferte das so gewonnene Furculafleisch an Lebensmittelunternehmen, die es zur Weiterverarbeitung in Geflügelfleischerzeugnissen verwenden. Dabei war das Produkt als "Hähnchen-Verarbeitungsfleisch" gekennzeichnet.
Lebensmittelunternehmen hatten aber gefordert, Furculafleisch unverzüglich vor dem Inverkehrbringen als Separatorenfleisch zu kennzeichnen. Dagegen hatte sich der Geflügelschlacht- und Zerlegebetrieb zur Wehr gesetzt – letztendlich erfolglos.