
Freilandhaltung und Solarenergie: Niedersachsen unterstützt Doppelnutzung
Seit kurzem ist es in der EU erlaubt, Auslaufflächen bei konventioneller Freilandhaltung von Legehennen gleichzeitig mit Solarpanelen zu bebauen. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat das LAVES angewiesen, diese Doppelnutzung zu unterstützen.
von DGS Redaktion Quelle Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erschienen am 21.08.2024Seit einigen Monaten dürfen die Auslaufflächen bei einer konventionellen Freilandhaltung von Legehennen gleichzeitig mit Solarmodulen bebaut werden. Das Landwirtschaftsministerium (ML) das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat als zuständige Behörde angewiesen, die maximale Überdachungsfläche durch Photovoltaik-Module und die dazugehörigen technischen Einrichtungen bis zu 70 Prozent bei hoch aufgeständerten Anlagen und bis zu 50 Prozent bei bodennahen Anlagen zu akzeptieren. Damit soll die Umsetzung der Doppelnutzung für interessierte Landwirte einfacher werden.
Freilandhaltung und Photovoltaik bringt Vorteile
Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „In der konventionellen Freilandhaltung von Legehennen führt eine Doppelnutzung nicht nur zu einer gesteigerten ökologischen und ökonomischen Landnutzung, sondern kann auch zu positiven Synergieeffekten führen. Die PV-Anlage kann eine bedeutende Schutzfunktion für die Tiere einnehmen – zum Beispiel vor Beutegreifern – oder als Hagelschutz dienen. Mit entsprechenden Vorrichtungen kann sie auch einen Beitrag zur besseren Regenwasserverteilung leisten. Die Anlagen bieten eine gute Möglichkeit für eine wirtschaftliche Energieerzeugung, bei der gleichzeitig das Tierwohl gefördert und die Vegetationsdecke gewährleistet wird.“
Bis zum Herbst 2023 war es EU-weit lediglich gestattet, die Auslaufflächen für die konventionelle Freilandhaltung von Legehennen zusätzlich auch in Form von Obstplantagen, bewaldeten Flächen oder Weiden zu nutzen. Mit der Delegierten Verordnung 2023/2465 wurde diese Doppelnutzung nun neu geregelt – eine Änderung, für die Niedersachsen sich im Vorfeld nachdrücklich eingesetzt hat. EU-weit gilt jetzt, dass die Auslaufflächen auch gleichzeitig zum Beispiel mit Solarpaneelen bestückt werden können, wenn die zuständige Behörde dies genehmigt.