Sachsen-Anhalt: Geflügelpest bei Lachmöwen festgestellt
Bei fünf Lachmöwen aus dem Landkreis Wittenberg wurde durch das Landesamt für Verbraucherschutz der Erreger der Klassischen Geflügelpest (Vogelgrippe), das Aviäre Influenzavirus A vom Subtyp H5, nachgewiesen.
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Die Möwen wurden am 24. April 2023 im Annaburger Ortsteil Prettin aufgefunden und zur Untersuchung eingeschickt. An einem See in der Nähe von Prettin wurden zahlreiche verendete Möwen vorgefunden. Die Tierkörper wurden eingesammelt und unschädlich beseitigt.
Aufgrund des Nachweises des Aviären Influenzavirus A vom Subtyp H5 stellt der Landkreis Wittenberg den Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest bei einem Wildvogel amtlich fest. Es wird eine Aufstallungszone mit den Ortsteilen Prettin, Axien, Gehmen, Hohndorf und Labrun der Stadt Annaburg festgelegt. In dieser Aufstallungszone gilt seit dem 28. April 2023 eine Stallpflicht für Geflügel und ein Verbot von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und ähnlichen Veranstaltungen. Geflügelhalter im gesamten Landkreis müssen Schutzmaßnahmen für Ihre Geflügelbestände einhalten.