Geflügelpest im Bodenseekreis: Stallpflicht für Hausgeflügel verlängert
Der Bodenseekreis meldet weitere Infektionen des hochpathogenen aviären Influenzavirus in der Wildvogelpopulation im Bodenseekreis entlang des gesamten Nordufers des Bodensees und in weiteren umliegenden Landkreisen .
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Mitte Februar wurde in der Uferzone in Friedrichshafen im Bodenseekreis die erste verendete Lachmöwe aufgefunden. Bei der Lachmöwe war anschließend der Subtyp H5N1 nachgewiesen worden. Wie der Bodenseekreis mitteilte, ist die Anzahl der Möwen, bei denen die Geflügelpest im Bodenseekreis labordiagnostisch nachgewiesen wurde, auf 14 angestiegen. Bei zwei weiteren Möwen stehe eine Bestätigung des Befundes noch aus.
Zum Schutz der Geflügelbestände verlängert das Landratsamt das seit Anfang März geltende und landkreisweite Aufstallungsgebot bis vorerst 18. April 2023. Die Stallpflicht gelte sowohl für gewerbliche als auch private Geflügelhaltungen.