Geflügelhalter in NRW müssen Tierzahlen melden
Alle Tierhalter – dazu zählen auch Hobbyhalter - in Nordrhein-Westfalen müssen ihren Nutztierbestand bis spätestens zum 31. Januar bei der der Tierseuchenkasse melden.
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Eine Meldung ist auch erforderlich, wenn sich der Tierbestand gegenüber dem Vorjahr nicht verändert hat. Stichtag für die Tierbestandsmeldung ist der 1. Januar. Eine Ausnahme gilt für Halterinnen und Halter von Lege- und Junghennen, Masthähnchen, Elterntieren, Puten, Enten oder Gänsen. Geflügelhalter geben den Jahreshöchstbesatz an.
Der einfachste Weg für die Meldung geht online unter www.tierzahlenmeldung-nrw.de. Wer erstmals Tiere anmelden will, kann sich unter nw.agrodata.de/login/newreg registrieren.
Die Tierseuchenkasse NRW gehört als Sondervermögen zur Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, Beiträge von den Tierhalterinnen und -haltern in Nordrhein-Westfalen zu erheben, um damit beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigung leisten und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anbieten zu können.