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Düngeverordnung

B-Länder fordern Entgegenkommen des Bundes

Die in dieser Woche im Bundesrat anstehende Entscheidung über die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung) sorgt auch nach der Befassung in den zuständigen Ausschüssen auf Seiten der Länder für Betriebsamkeit.

Veröffentlicht am
Kristian Kirk/Colourbox
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Die uniongeführten B-Länder wollen eine Zusage des Bundes für eine verursachergerechte Maßnahmendifferenzierung. 

Nach den mehrheitlich beschlossenen Ausschussempfehlungen gilt eine Zustimmung der Länderkammer zu der AVV Gebietsausweisung nach Maßgabe von einigen Änderungen als sicher. Insbesondere Sachsen-Anhalt gehen die Forderungen aber nicht weit genug. Der Landesregierung in Magdeburg zufolge sollte die Frist für die notwendige Anpassung der Landesdüngeverordnungen und die Neuausweisung der Roten Gebiete bis Ende dieses Jahres verlängert werden.

In der AVV ist der 30. November 2022 als Endtermin festgelegt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium begründet dies mit einer Forderung der EU-Kommission. Demgegenüber sehen die B-Länder noch Spielraum für Verhandlungen mit der Brüsseler Behörde, konnten sich damit in den Ausschüssen aber nicht durchsetzen. Nunmehr soll es einen Plenarantrag geben, um doch noch eine längere Frist zu erreichen.

Forderung nach rechtssicherem System

Zudem betont man in Magdeburg die Notwendigkeit, künftig Landwirte, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften, von den strengeren Regelungen in den Roten Gebieten auszunehmen. Um dies zu ermöglichen, soll sich die Bundesregierung in einer Protokollerklärung verpflichten, möglichst bis Ende 2022 ein rechtssicheres System für eine verursachergerechte Maßnahmendifferenzierung zu entwickeln. Darüber hinaus soll sie zusagen, die Länder beim notwendigen Ausbau ihrer Messstellennetze finanziell zu unterstützen.