Unlautere Handelspraktiken melden
Wer als Lieferant von unfairen Geschäftspraktiken betroffen ist oder wer von solchen Vorfällen weiß, kann sich ab sofort über ein Online-Beschwerdeformular, per E-Mail oder telefonisch an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wenden.
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Seit Juni 2021 sind in Deutschland unlautere Handelspraktiken (Englisch: Unfair Trading Practices oder „UTP“) zwischen großen gewerblichen und behördlichen Käufern von Agrar-, Fischerei- und Lebensmittelerzeugnissen und umsatzmäßig kleineren Lieferanten verboten.
Die BLE als zuständige Behörde für die Durchsetzung des Verbots ist auf Hinweise von Betroffenen oder Personen, die Kenntnis über solche Praktiken haben, angewiesen. Denn unlautere Handelspraktiken finden nicht im öffentlichen Raum, sondern innerhalb der geschäftlichen Beziehungen zwischen Lieferanten und Käufern statt.
Keine Offenlegung der Informationen
Dabei müssen Betroffene nicht befürchten, durch die Beschwerde ihre Lieferbeziehung zu gefährden. Denn die BLE ist per Gesetz dazu ermächtigt worden, die Identität der Betroffenen sowie alle sonstigen geheimhaltungsbedürftigen Informationen, vor Offenlegung zu schützen.
Betroffene müssen dazu erklären, welche Informationen vertraulich behandelt werden sollen. In Fällen, in denen die BLE die Untersuchung der Beschwerde nicht abschließen könnte, ohne vertrauliche Informationen offenzulegen, kann der Beschwerdeführer entscheiden, ob er einer Offenlegung zustimmt und das Verfahren fortgeführt werden kann oder ob es eingestellt wird.
EU-weiter Mindestschutzstandard
Das Verbot unlauterer Handelspraktiken schützt alle Lieferanten von Agrar-, Fischerei- und Lebensmittelerzeugnissen, die einen Jahresumsatz von höchstens 350 Mio. Euro haben. Erfasst sind sowohl Landwirte als auch Lieferanten der lebensmittelverarbeitenden Industrie.
Befristet zunächst bis zum 01. Mai 2025 schützt das Verbot zudem größere erzeugergetragene Unternehmen aus den Bereichen Milch, Fleisch, Obst, Gemüse und Gartenbau. Aber auch Zusammenschlüsse, bei denen der Lieferant Mitglied ist und Organisationen, die ein berechtigtes Interesse daran haben, den Lieferanten zu vertreten, können sich melden. Dazu zählen beispielsweise Kreisbauernverbände und andere Erzeugerverbände auf Landes- oder Bundesebene.
Ausführliche Informationen über das Verbot unlauterer Handelspraktiken und das Online-Beschwerdeformular sind unter www.ble.de/utp zu finden.