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Soforthilfen auch für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Die Hochwasserkatastrophe in Teilen Deutschlands hat in den betroffenen Regionen Schäden ungeahnten Ausmaßes und außergewöhnliche Notsituationen verursacht. Um in dieser Notlage schnell zu helfen, hat das Bundeskabinett in einer Sitzung Soforthilfen von zunächst mit bis zu 200 Mio. Euro beschlossen.

Mit dieser Summe unterstützt der Bund zur Hälfte die Soforthilfen der Länder. Zudem wurde zugesichert, sich nach Abschätzung des Gesamtschadens am erforderlichen Wiederaufbau zu beteiligen.

Hilfen auch für unmittelbare Schäden

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hatte sich dafür eingesetzt und erreicht, dass die Hilfen auch zur Beseitigung unmittelbarer Schäden in der Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung stehen. Durch die Unwetter sind vielfach Ernten sowie landwirtschaftliche Gebäude und Maschinen zerstört worden, auch ganze Tierbestände sind ertrunken.

Für viele Betriebe ist diese Situation existenzbedrohend. Das Bundeslandwirtschaftsministerium ist zudem Mitglied des Staatssekretärsausschusses "Koordinierung der Wiederaufbauhilfe des Bundes für die Hochwasserschäden 2021". 

Viele stehen vor dem Nichts

Julia Klöckner: "Viele Menschen in den Flutgebieten stehen vor dem Nichts – darunter auch zahlreiche Landwirtinnen und Landwirte, die teilweise alles verloren haben. Es ist daher wichtig und richtig, dass wir auch ihnen rasch und solidarisch unter die Arme greifen. Die Aufgabe wird nun sein, dass die beschlossene Soforthilfe auch ihren Namen verdient: Es muss sofort, einfach und pragmatisch unterstützt werden – ohne lange bürokratische Hindernisse."

Gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank hat das Bundeslandwirtschaftsministerium zudem ein Programm zur Liquiditätssicherung landwirtschaftlicher Betriebe aufgelegt, das ab sofort abgerufen werden kann. Auch auf europäischer Ebene hat die Bundesministerin von der EU-Kommission die Zusage zu unbürokratischen Hilfen erhalten. 

Das Soforthilfe-Programms des Bundes

  • Zur unmittelbaren Beseitigung von Schäden an Gebäuden und der Infrastruktur vor Ort sowie zur Überbrückung von Umsatzausfällen und Notlagen beteiligt sich der Bund zunächst mit bis zu 200 Millionen Euro – hälftig – an den entsprechenden Soforthilfeprogrammen der betroffenen Länder (damit stehen zunächst bis zu 400 Millionen Euro Gesamt-Soforthilfe zur Verfügung).
  • Auch an Aufbauhilfen sichert der Bund seine finanzielle Beteiligung zu – im erforderlichen Umfang wie bei früheren Hochwasserkatastrophen. Hierzu strebt der Bund eine Einigung mit den Ländern an, die Ende Juli oder Anfang August, wenn der aktuelle Gesamtschaden besser abgeschätzt werden kann, getroffen werden könnte.