Klimaneutrale Landwirtschaft bis 2035?
Mit dem von der EU-Kommission vorgestellten Gesetzespaket „Fit für 55“ wird auch die Landwirtschaft zur Erreichung der EU-Klimaziele in die Pflicht genommen. Der EU-Agrarsektor soll bereits 2035 klimaneutral sein.
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Der am 14. Juli 2021 in Brüssel vorgelegte Verordnungsvorschlag für Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) sieht vor, dass der EU-Agrarsektor bereits im Jahr 2035 klimaneutral aufgestellt sein soll.
Neben LULUCF soll über weitere Maßnahmen in den Bereichen Landnutzung, Klima, Energie, Verkehr und Steuern die Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55?% gegenüber dem Stand von 1990 ermöglicht werden.
Dreistufiger CO2-Abbau geplant
Konkret ist für die LULUCF-Verordnung bis 2030 ein EU-Gesamtziel für den CO2-Abbau durch natürliche Senken im Umfang von 310?Mio. t an CO2-Emissionen festgelegt. Den Kommissionsbeamten zufolge sind dies rund 15?% mehr als die derzeitige Vorgabe von ungefähr 268?Mio t. Zunächst sollen die derzeitigen Vorschriften bis 2025 in Kraft bleiben.
Ab 2026 bis 2030 werden höhere Zielvorgaben zum Erhalt der CO2-Senken in den jeweiligen Mitgliedstaaten für den Netto-CO2-Abbau gemäß dem geforderten Gesamtziel festgesetzt. Außerdem sollen die Compliance-Vorschriften erheblich vereinfacht werden.
DBV: Unrealistische Zielsetzung
Der Kommissionsvorschlag, Kohlenstoffsenken über 310 Mio t CO2 für die gesamte EU ab dem Jahr 2026 vorzusehen, würde laut Deutschem Bauernverband (DBV) für Deutschland ein Senkenziel von etwa 25 Mio. t CO2 jährlich bedeuten. Diese Zielsetzung werde von Fachexperten für unrealistisch gehalten, weil der deutsche Wald aufgrund von Klimaschäden und Altersstruktureffekten nach 2025 keine große Senke mehr bilden könne, so der Bauernverband. Zur Neubewertung von biogenem Methan als Treibhausgas stellte der DBV fest, dass dieses innerhalb von etwa zwölf Jahren zu CO2 abgebaut werde.
Kein zusätzlicher Treibhauseffekt durch Tierhaltung
Dieses CO2, das sich aus Methan aus der Tierhaltung bilde, sei aber zuvor über das Pflanzenwachstum aus der Atmosphäre entnommen worden. Durch biogenes Methan entstehe demnach kein zusätzlicher Treibhausgaseffekt, hob der DBV hervor. Somit sei eine langfristige Stabilisierung der landwirtschaftlichen Methanemissionen hinreichend, um dem Ziel der Klimaneutralität zu entsprechen.