Tierschutz-Themen auf der Tagesordnung
Am 19. Juli 2021 tagte in Brüssel der europäische Agrar- und Fischereirat. Mehrere Punkte zum Tierwohl und Tierschutz kamen auch durch Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner auf die Agenda.
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Deutschland und Frankreich hatten im Vorfeld der ersten Tagung des europäischen Agrar- und Fischereirates unter slowenischer Ratspäsidentschaft den Punkt „EU-weites Verbot des Tötens männlicher Küken“ angemeldet.
Die Europäische Kommission wird dabei aufgefordert, anlässlich der anstehenden Überarbeitung der EU-Tierschutzgesetzgebung zeitnah die notwendige Folgenabschätzung für ein Verbot der systematischen Tötung männlicher Küken in der EU einzuleiten. Deutschland ist das erste Land, dass das Töten männlicher Küken gesetzlich verboten hat.
Austausch über Fortschritte beim Kükentöten
Bereits am 16. Juli 2021 hatten die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, und ihr französischer Amtskollege, Julien Denormandie, die wesentlichen Akteure zusammengebracht, um sich über die Fortschritte beim Ausstieg aus dem Kükentöten auszutauschen. Bei dem Treffen wurde erneut die deutsch-französische Entschlossenheit deutlich, dem Kükentöten in der gesamten Europäischen Union ein Ende zu setzen.
Ende der Käfighaltung in Europa
Die EU-Kommission kündigte an, bis 2023 einen Vorschlag für eine schrittweise Abschaffung und schließlich ein Verbot der Käfighaltung von Nutztieren vorzulegen. Die Forderung, wie in Deutschland die Käfighaltung zu verbieten, habe Klöckner kontinuierlich verfolgt.
Deutschland hatte sich bereits mehrfach an die EU-Kommission gewandt und sie aufgefordert, entsprechende Verbesserungen und Ergänzungen im bestehenden Tierschutzrecht vorzunehmen. In den Ratsschlussfolgerungen zur Farm-to-Fork-Strategie unter deutschem Vorsitz 2020/21 wurde die Kommission zudem aufgefordert, diese Überprüfung so schnell wie möglich vorzulegen.
Tierschutzgesetz soll überarbeitet werden
Klöckner forderte die Kommission mit weiteren Mitgliedstaaten auf, bestehende Regelungen zu überarbeiten und neue, notwendige Vorschläge für EU-Regelungen vorzulegen. Deutschland begrüßt daher die Ankündigung der EU-Kommission, im Rahmen ihrer Farm-to-Fork-Strategie die bestehende Tierschutzgesetzgebung einschließlich des Transports und der Schlachtung der Tiere zu überarbeiten.
Tierwohlstandards für Puten schaffen
Gemeinsam mit Österreich betonte Deutschland, dass die Kommission endlich die bislang fehlenden spezifischen EU-weiten Mindestanforderungen an die Haltung von Mastputen vorgelegt werden müssen. Klöckner sagte dazu: „Mit solchen spezifischen Regelungen tragen wir dem Anspruch an ein höheres Tierschutzniveau in der gesamten EU Rechnung und unter den Mitgliedstaaten zu Fairness im Wettbewerb.“