Verfütterung tierischer Nebenprodukte kann kommen
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat sich mit einer knappen Mehrheit von 39 zu 35 Stimmen für die Verfütterung tierischer Nebenprodukte ausgesprochen. Grüne und Linke hatten einen Einspruch gegen die Kommissionsvorlage eingebracht. Sozialdemokraten und Rechtsnationale haben diesen unterstützt.
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Die Europäische Kommission hatte vorgeschlagen, die Verfütterung tierischer Nebenprodukte vom Schwein an Geflügel zu erlauben. Ebenso sollen tierische Nebenprodukte von Geflügel an Schweine verfüttert werden können.
Jens Gieseke (CDU), Mitglied im Umweltausschuss und verantwortlicher EVP-Berichterstatter für das Dossier, zeigte sich erleichtert über die Entscheidung.
Verfütterung im Sinne des "Green Deals"
Er sieht beim Einspruch inhaltliche Mängel. „Grüne und Linke ignorieren die wissenschaftliche Einschätzung der europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit EFSA. Dabei ist die Verfütterung von tierischen Proteinen im Sinne des Green Deal."
PAP (processed animal protein), das heute bei der Schlachtung von Tieren übrigbleibe, werde verbrannt oder ins EU-Ausland exportiert. Um den Proteinbedarf von Schweinen und Geflügel zu decken, werde Soja aus Übersee importiert.
„Während die wertvollen tierischen Proteine exportiert werden, importieren wir tonnenweise Soja. Das kann doch nicht im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft sein“, sagte Gieseke.
Kreuzkontaminationen nahezu ausgeschlossen
Die Argumentation, dass es durch die Zulassung von PAP zu Kreuzkontaminationen oder zu Verunreinigungen im Rinderfutter und damit zu einem erneuten Ausbruch von BSE kommen könnte, sei nicht stichhaltig. „Wir erlauben hier nur die Verfütterung von Schweinen an Geflügel sowie von Geflügel an Schweine. BSE ist aber eine reine Wiederkäuerkrankheit“, so Gieseke.
Zudem gebe es heute hinreichende Testmöglichkeiten für den Nachweis von PAP in Tierfutter. Kontaminiertes Futter müsste entsorgt werden, sobald PAP in Rinderfutter oder eine Kreuzkontamination festgestellt werde. Auch die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA sehe bei einer Wiederzulassung keine Gefahr für die menschliche oder tierische Gesundheit ausgehen.