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Agrarpolitik

Grünes Licht für UTP-Richtlinie

Die Novelle des Agrarmarktstrukturgesetzes, mit der hierzulande die Europäische Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette (UTP-Richtlinie) umgesetzt werden soll, hat den Bundestag passiert.

Veröffentlicht am
Colourbox.de
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Die vom Landwirtschaftsausschuss geänderte Fassung des Gesetzentwurfs wurde in 2. und 3. Lesung am 6. Mai 2021 mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der AfD und der Linken beschlossen.

Verbote zu unlauteren Handelspraktiken

Demnach wird das Agrarmarktstrukturgesetz, das künftig „Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz“ heißen wird, um Regelungen zu unlauteren Handelspraktiken erweitert. Verboten sein sollen zum Beispiel das kurzfristige Stornieren von Bestellungen verderblicher Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse, einseitige Änderungen der Lieferbedingungen und die wiederholte Erhebung von Listungsgebühren auch nach bereits erfolgter Markteinführung.

Andere Handelspraktiken sollen nur dann noch erlaubt sein, wenn sie vorher ausdrücklich und eindeutig zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurden. Zu dieser sogenannten „grauen Liste“ von Praktiken zählt unter anderem ein Zahlungsverlangen des Käufers für Werbemaßnahmen für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse.

Mehr Fairness in Wertschöpfungskette

Die Reaktionen auf den Bundesratsbeschluss fielen in Politik und Wirtschaft überwiegend positiv aus.

„Der Beschluss des Bundestages ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Fairness in der gesamten Wertschöpfungskette“, sagt der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), Franz-Josef Holzenkamp. Sie stärkt die Position der genossenschaftlichen Unternehmen, deren Mitglieder die landwirtschaftlichen Erzeuger sind.

Der Verkauf von Lebensmitteln unter den Erzeugerkosten ist nicht als unlautere Handelspraktik im Gesetzentwurf geführt.

Dessen Anwendungsbereich, der bislang auf einen lieferantenseitigen Höchstumsatz in Höhe von 350 Mio. Euro begrenzt war, wurde durch den Bundestagsbeschluss für Produkte wie Fleisch, Milch, Obst und Gemüse zeitlich befristet bis zum 1. Mai 2025 auf 4 Mrd. Euro ausgedehnt.

Die ursprüngliche Staffelung war laut DRV willkürlich festgelegt worden und spiegelte nicht die tatsächlichen Machtverhältnisse im Markt wider. Holzenkamp: „Die Erweiterung ist eine wesentliche Verbesserung, durch die fehlende Gleichgewichte der Marktpartner auf jeder Handelsstufe besser berücksichtigt werden können. Faire Bedingungen sind auf allen Stufen des Handels unverzichtbar.“