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Aviäre Influenza

Stallpflicht trotz Empfehlung der Behörden aufgehoben

Im Niedersächsischen Osnabrück wurde am 23. April 2021 die Aufstallpflicht für Geflügel in Stadt und Landkreis aufgehoben. Damit weicht der Landkreis wie der Landkreis Diepholz von den Empfehlungen der übergeordneten Behörden ab.

Veröffentlicht am
Anja Nährig
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Der Landkreis begründet diese Entscheidung damit, dass aktuell das Risiko eines AI-Eintrages geringer eingeschätzt wird, weil sich das Seuchengeschehen in der Umgebung beruhigt hat, die Wildvogelbewegungen deutlich nachgelassen haben und sich die Änderung der Witterungslage günstig auswirkt.

Keine weiteren Ausbrüche in Geflügelbeständen

Zudem wurden in den Gebieten weder Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln noch Ausbrüche in Geflügelbeständen festgestellt. Es wurden mehr als 130 Proben von Wildvögeln untersucht; in keiner wurde der Erreger der Geflügelpest nachgewiesen.

Da der AI-Erreger in der Wildvogelpopulation vorkommt, weist der Landkreis auf die strikte Einhaltung der Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen hin. Insbesondere sollten die Ausläufe vor Wiederbenutzung nach Wildvogelkadavern abgesucht und diese entfernt werden.

AI-Beobachtungsgebiete bleiben teilweise bestehen

Der Landkreis Ammerland hat am 21. April 2021 das Beobachtungsgebiet zum HPAI-Ausbruch in der Gemeinde Wiefelstede aufgehoben. Allerdings bleibt das Anschluss-Beobachtungsgebiet im südlichen Gemeindegebiet Edewecht – bedingt durch die Geflügelpest-Ausbrüche im Landkreis Cloppenburg – zunächst bestehen.

Wiedereinstallungsverbote werden aufgehoben

Im Landkreis Cloppenburg ist das Wiedereinstallungsverbotsgebiet für die Gemeinde Essen sowie die Stadt Friesoythe seit dem 23. April 2021 aufgehoben. Große Teile der Gemeinden liegen jedoch weiterhin im Beobachtungsgebiet.

Seit 25. April 2021 ist das Wiedereinstallungsverbotsgebiet für sämtliche übrigen Gemeinden aufgehoben. Ab 6. Mai 2021 wird das große Beobachtungsgebiet des Landkreises komplett aufgehoben. Danach darf wieder sämtliches Geflügel eingestallt werden.

Der Landkreis Cloppenburg weist darauf hin, dass für die Dauer des Bestehens im Beobachtungsgebiet keine Anträge auf Einstallung von Puten oder Enten genehmigt werden.

Die genannten Fristen gelten natürlich nur dann, wenn es zu keinen neuen Ausbrüchen der Aviären Influenza im Landkreis Cloppenburg kommen sollte.

Aufhebung kompletter Stallpflicht erst Ende April 2021 

Der Landkreis Vechta hat mit Wirkung zum 21. April 2021 die bestehenden Beobachtungsgebiete um die AI-Ausbrüche aufgehoben. 

Aufgrund der Nähe zum Landkreis Cloppenburg wird das Beobachtungsgebiet in den Gemeinden Großenkneten und Wardenburgmit Wirkung erst zum 06. Mai 2021 aufgehoben.

Der Entscheidung zur Aufhebung der Beobachtungsgebiete in den Landkreisen Cloppenburg und Oldenburg liegt eine behördeninterne Beratung der Landkreise mit dem Nds. Landwirtschaftsministerium, dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, dem Bundeslandwirtschaftsministerium und dem Friedrich-Löffler-Institut (FLI) zu Grunde.

Die Verzögerung zur Aufhebung sind der Vielzahl der Geflügelpestausbrüche in der Region und den weiterhin täglichen Wildvogeltotfunden geschuldet.

Ende April 2021 wird das FLI die AI-Risikoeinschätzung aktualisieren. Anschließend werden die Behörden entscheiden, ab wann die Stallpflicht für Geflügel aufgehoben werden kann.