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Recht & Gesetz

Tierschutzkontrollen ausweiten

Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung vom 10. März 2021 die von der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, vorgelegte Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Tierschutzverstöße durch gezieltere Kontrollen zu verhindern. 

Veröffentlicht am
Gnauk
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Dazu sollen nicht nur wie bisher die Tierhaltungsbetriebe selbst kontrolliert werden, sondern künftig auch Verarbeitungsbetriebe Tierischer Nebenprodukte (sogenannte VTN-Betriebe). Denn Studien zeigen, dass in solchen Betrieben an den Tierkadavern tierschutzrelevante Befunde erhoben werden können – zum Beispiel gebrochene Gliedmaßen, Wunden oder Abmagerungen. Solche Befunde weisen auf Probleme in den Betrieben hin, in denen die Tiere zuvor gehalten wurden. Durch zusätzliche Kontrollen in VTN-Betrieben können daher Anhaltspunkte dafür gewonnen werden, in welchen Haltungsbetrieben möglicherweise Tierschutzverstöße stattgefunden haben. 

Tierschutzverstöße transparenter machen

Diese können so künftig besser erkannt und zielgerichteter verfolgt werden.

Konkret ist vorgesehen:

»VTN-Betreiber werden verpflichtet, Tierschutzkontrollen zuzulassen und die zuständigen Behörden bei diesen Kontrollen zu unterstützen.

»Zudem werden Tierhalter verpflichtet, Tierkadaver zum Zweck der Rückverfolgbarkeit zu ihrem Betrieb zu kennzeichnen.

„Durch die zusätzlichen Kontrollen können Tierschutzverstöße in Zukunft besser aufgedeckt, nachverfolgt und verhindert werden – das Netz wird engmaschiger. Denn auch die Begutachtung der Tierkörper lässt wichtige Rückschlüsse auf die Haltung zu. Für mich ist klar: Wer nicht anständig mit seinen Tieren umgeht, der muss konsequent bestraft werden. Den zuständigen Behörden geben wir nun einen weiteren Ansatzpunkt für effektive und zielgerichtete Kontrollen an die Hand“, sagte Julia Klöckner.

Hier erhalten Sie wichtige Informationen zu dem Gesetzentwurf: https://bit.ly/3vkeA9z