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Agrarpolitik

Machbarkeit für mehr Tierwohl gegeben

Seit dem 2. März 2021 liegen die Ergebnisse der unabhängigen Machbarkeitsstudie zu Vorschlägen der Borchert-Kommission liegen vor. Das von Bundesministerin Julia Klöckner ins Leben gerufene Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung (Borchert-Kommission) hat ein Konzept zur Weiterentwicklung der Tierhaltung mit verschiedenen Möglichkeiten zur Finanzierungerarbeitet.

Veröffentlicht am
BMEL
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Die Borchert-Kommission hat ein Konzept zur Weiterentwicklung der Tierhaltung mit verschiedenen Möglichkeiten zur Finanzierung vorgelegt. Zur Bewertung der rechtlichen Konformität dieser Optionen hat das Bundesministerium bei der Rechtsanwaltskanzlei Redeker, Sellner, Dahs eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Auch der Deutsche Bundestag, die Agrarministerinnen und Agrarminister der Bundesländer sowie die Borchert-Kommission selbst haben diesen Auftrag in ihren Beschlüssen unterstützt. Die Ergebnisse dieser Studie liegen nun vor.

Finanzierung von mehr Tierwohl möglich

Die Studie zeigt, welche Handlungsoptionen bei der Finanzierung und bei der Förderung des Umbaus der Nutztierhaltung in Deutschland und Europa rechtlich möglich sind – und welche aus rechtlichen oder anderen Gründen ausscheiden.

  • Die Studie bekräftigt, dass den Landwirten die Kosten für den tierwohlgerechten Umbau der Ställe und die höheren laufenden Kosten ausgeglichen werden müssen. Die zu erwartenden Gesamtkosten werden konkret beziffert:
    • 2,9 Milliarden Euro im Jahr 2025,
    • 4,3 Milliarden Euro im Jahr 2030, 
    • 4,0 Milliarden Euro im Jahr 2040.
  • Die Studie zeigt, dass den unterschiedlichen Empfehlungen des Kompetenznetzwerkes keine grundsätzlichen Bedenken entgegenstehen.

Unter dem Link finden Sie die Machbarkeitsstudie.

Finanzierungsoptionen zur Förderung von mehr Tierwohl