Geflügelpestvirus: Übertragung durch Lebensmittel unwahrscheinlich
Eine Übertragung des Geflügelpest-Erregers des Subtyps H5N8 über Lebensmittel auf den Menschen ist nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand unwahrscheinlich. Das berichtet das Bundestinstitut für Risikobewertung (BfR) in einer Stellungnahme vom 23. Februar 2021.
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Für die Übertragung anderer aviärer Influenzaviren von Vögeln auf den Menschen waren in der Vergangenheit fast ausschließlich direkte Kontakte mit infiziertem lebendem Geflügel verantwortlich.
Direkte Kontakte als Ursache für Übertragung
Auch für die laut Presseberichten nun erstmals nachgewiesenen Übertragungen des Subtyps H5N8 auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Geflügelfarm in Russland werden direkte Kontakte zu den Tieren als Ursache angenommen. Fälle von Mensch-zu-Mensch-Übertragungen wurden nicht festgestellt.
Übertragung durch Tröpfcheninfektion
Influenzaviren werden hauptsächlich durch Tröpfcheninfektionen über die Luft übertragen. Für die Möglichkeit einer Infektion des Menschen durch rohe Eier oder Rohwursterzeugnisse mit Geflügelfleisch von infizierten Tieren gibt es bisher keine Belege.
Hygieneregeln immer beachten
Auf die Einhaltung von Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten sollte grundsätzlich geachtet werden, auch im Hinblick auf andere möglicherweise enthaltene Krankheitserreger.
Weiterführende Informationen des BfR zur Geflügelpest sind online abrufbar.
Mehr Tipps zur Küchenhygiene bei der Zubereitung von Geflügelfleisch hat der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. (ZDG) anschaulich zusammengestellt.