Überbrückungshilfe für Tierhalter zugesagt
Die Bundesregierung hat bei der Corona-Überbrückungshilfe zugunsten krisengeplagter Veredelungsbetriebe nachgebessert. Ab sofort können sich Nutztierhalter mit pandemiebedingten Umsatzverlusten Kosten für Futter und den Tierarzt erstatten lassen.
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Als Fixkosten werden außerdem Pachten, Grundsteuern, Mietzahlungen, der Finanzierungskostenanteil von Leasingraten sowie Aufwendungen für Strom, Wasser und Heizung anerkannt. Nicht vom Kurzarbeitergeld erfasste Personalkosten werden pauschal mit 20 % der Fixkosten kompensiert.
Finanzielle Hilfen aus Überbrückungshilfe III
Auch Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten sowie Investitionen in die Digitalisierung und Modernisierung können als Kostenposition geltend gemacht werden. Antragsberechtigt für die Überbrückungshilfe III sind alle Unternehmen mit mehr als 30 % coronabedingten Umsatzeinbußen.
Verbesserungen für Tierhalter
Die konkrete Höhe der Zuschüsse orientiert sich wie bislang an der Höhe des Umsatzrückgangs im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019. Auch die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, begrüßte die Verbesserungen für Tierhalter bei der Überbrückungshilfe III.
Auf Initiative der Unionsfraktion seien die Nothilfe für landwirtschaftliche Tierhalter angepasst und der Katalog der erstattungsfähigen Kosten ausgeweitet worden. Höfe mit starken Umsatzrückgängen könnten damit die größten finanziellen Löcher stopfen.Unionsagrarsprecher Albert Stegemann machte darauf aufmerksam, dass Landwirte seit jeher mit sehr engen Margen arbeiteten. Bereits kleinste Preis- und Umsatzrückgänge führten daher direkt in die Verlustzone.
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