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Recht & Gesetz

Ausstieg Kükentöten: Nationaler Alleingang in der Kritik

Der am 20. Januar 2021 vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzesentwurf zum Verbot des Tötens von Hahnenküken bringe nur eine deutsche Teillösung des Problems und innerhalb der EU immense Wettbewerbsnachteile für die heimische Geflügelwirtschaft, erklärte Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG) . 

Veröffentlicht am
C. Lotongkum/Shutterstock.com
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Wettbewerbsnachteile für heimische Produktion

Das Gesetz habe keine ausreichende Faktenbasis und gelte nicht im europäischen Ausland. Das sind zwei schwerwiegende Mängel, kritisiert der Verband. Die Folge sind immense Wettbewerbsnachteile für die deutsche Geflügelwirtschaft, weil innerhalb der EU weiter Eier aus Brütereien verkehren, die männliche Küken am ersten Lebenstag töten. Diese Eierprodukte stehen ganz legal im deutschen Lebensmitteleinzelhandel oder werden im Großverbrauchersegment verarbeitet. Hinzu kommt, dass weibliche Küken aus ausländischen Brütereien, die Kükentöten praktizieren, weiterhin in Deutschland als angehende Junghennen eingestallt werden dürfen.

Kleinere Brütereien vor dem Aus

Das Gesetzt sieht vor, dass in Deutschland produzierte Eier bis Ende 2021 aus ausschließlich kükentötenfreien Lieferketten kommen.

Henner Schönecke, Vorsitzender vom Bundesverband Ei, unterstreicht: „Das ist für die deutschen Brütereien und Eiererzeuger unter den aktuellen Voraussetzungen kaum zu leisten – selbst wenn wir sämtliche heute verfügbaren Lösungsansätze wie Geschlechtsbestimmungsverfahren, Zweinutzungshühner und Junghahnaufzucht einsetzen. Dazu sind die Kosten dafür unverhältnismäßig hoch und mit den derzeitigen Eier-Erlösen nicht zu decken.“

Übergangszeit bis Ende 2023 notwendig

Mit den von der deutschen Geflügelwirtschaft bereits angewandten Geschlechtsbestimmungsverfahren sind  2020 rund 6 Mio. Eier selektiert worden. Mit der alternativen Junghahnmast haben die Brütereien mindestens weiteren 5 Millionen Küken das Leben gerettet. Da aber über 40 Millionen weibliche Küken jedes Jahr in Deutschland schlüpfen, zeigen diese Zahlen anschaulich, dass bis Ende 2021 das Ziel nicht zu erreichen ist, ebenso viele männliche Küken entweder nicht zum Schlüpfen kommen zu lassen oder zu mästen. Insofern begrüßt der Verband die Übergangszeit bis Ende 2023 als mindestens notwendig.

Skepsis auch beim Stichtag zum Ausstieg

Dennoch bleiben die deutschen Erzeuger skeptisch, ob exakt zum Stichtag 31.12.2023 Vollzug gemeldet werden kann, wie es das Gesetz fordert. Ohne die Aussicht auf neue Baugenehmigungen für Junghahn-Mastställe und ohne belastbare Hinweise aus Wissenschaft und Forschung auf zeitlich nah am Brutbeginn messende Geschlechtsbestimmungsverfahren, ist der Ausstieg aus dem Kükentöten fraglich.